Entdeckungsreisen

Einsendeaufgabe bestanden

Heute lag ein Umschlag da. Und was grü­nes blitzte durch den Adreßausschnitt.

Also, ganz ruhig, Puls unter Kon­trolle hal­ten. Denn letz­tes Semes­ter kamen da meis­tens so um die 35 Punkte bei raus.

Auf­ge­macht: Bestan­den, 90 Punkte.

Und kaum Kom­men­tare des Kor­rek­tors, biß­chen Klein­kram. Nicht­mal mei­nen Aus­flug nach § 303 StGB und § 315c StGB hat er bemängelt.

Denn es ging um einen Ver­kehrs­un­fall mit Sach­scha­den, zu prü­fen waren Ansprü­che nach § 823 I BGB und § 823 II BGB. Für letz­te­ren braucht man eine Schutz­ge­setz, da waren § 8 StVO und § 41 StVO mit abge­druckt. §§ 7 ff. StVG soll­ten aus­drück­lich nicht geprüft wer­den. Und ich habe mir halt noch im StGB ein wenig Stoff gesucht.

Nach­dem das im Modul-Forum sehr kri­tisch gese­hen wurde, hatte ich ja auch ein­ge­se­hen, daß das eher nicht ver­langt war. Hatte auch noch über­legt, es weg­zu­strei­chen. Aber ich wollte halt einfach!

Preis­frage: Wir machen BGB I, also BGB AT. Wie kommt man da zu § 823 BGB?

Naja, die neue Modul­be­treue­rin wollte wohl etwas neues aus­pro­bie­ren. Und hat uns eine Auf­gabe gege­ben, deren Prü­fungs­struk­tur wir aus­drück­lich aus einem BGB-Kommentar her­aus­su­chen soll­ten. Bewer­tet wurde bei die­ser ers­ten Ein­sen­de­auf­gabe nicht inhalt­lich, son­dern aus­schließ­lich die Aus­füh­rung des Gutachtenstils.

Der Kor­rek­tor (bzw. ich ver­mute, die Kor­rek­to­rin) hat brav über­all seine Blei­stift­häk­chen ran­ge­macht. Plus ermu­ti­gen­des Schluß­fa­zit drunter.

Was lehrt uns das? Wenn man ein paar Rück­schläge ein­ste­cken mußte, bloß nicht auf­ge­ben. Die nächs­ten EAs mit dop­pel­ter Sorg­falt schreiben.

Auch wenn der Zeit­auf­wand, den ich die erste EA gesteckt habe, so beim bes­ten Wil­len nicht wie­der­hol­bar ist.

Aber ich bin jetzt davon über­zeugt, daß ich die­ses Semes­ter die Klau­sur­zu­las­sung bekomme. Und das ist wich­tig, denn sonst kriege ich ein ganz dickes Motivationsproblem.

#Recht #Studium