Einsendeaufgabe bestanden
Heute lag ein Umschlag da. Und was grünes blitzte durch den Adreßausschnitt.
Also, ganz ruhig, Puls unter Kontrolle halten. Denn letztes Semester kamen da meistens so um die 35 Punkte bei raus.
Aufgemacht: Bestanden, 90 Punkte.
Und kaum Kommentare des Korrektors, bißchen Kleinkram. Nichtmal meinen Ausflug nach § 303 StGB und § 315c StGB hat er bemängelt.
Denn es ging um einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, zu prüfen waren Ansprüche nach § 823 I BGB und § 823 II BGB. Für letzteren braucht man eine Schutzgesetz, da waren § 8 StVO und § 41 StVO mit abgedruckt. §§ 7 ff. StVG sollten ausdrücklich nicht geprüft werden. Und ich habe mir halt noch im StGB ein wenig Stoff gesucht.
Nachdem das im Modul-Forum sehr kritisch gesehen wurde, hatte ich ja auch eingesehen, daß das eher nicht verlangt war. Hatte auch noch überlegt, es wegzustreichen. Aber ich wollte halt einfach!
Preisfrage: Wir machen BGB I, also BGB AT. Wie kommt man da zu § 823 BGB?
Naja, die neue Modulbetreuerin wollte wohl etwas neues ausprobieren. Und hat uns eine Aufgabe gegeben, deren Prüfungsstruktur wir ausdrücklich aus einem BGB-Kommentar heraussuchen sollten. Bewertet wurde bei dieser ersten Einsendeaufgabe nicht inhaltlich, sondern ausschließlich die Ausführung des Gutachtenstils.
Der Korrektor (bzw. ich vermute, die Korrektorin) hat brav überall seine Bleistifthäkchen rangemacht. Plus ermutigendes Schlußfazit drunter.
Was lehrt uns das? Wenn man ein paar Rückschläge einstecken mußte, bloß nicht aufgeben. Die nächsten EAs mit doppelter Sorgfalt schreiben.
Auch wenn der Zeitaufwand, den ich die erste EA gesteckt habe, so beim besten Willen nicht wiederholbar ist.
Aber ich bin jetzt davon überzeugt, daß ich dieses Semester die Klausurzulassung bekomme. Und das ist wichtig, denn sonst kriege ich ein ganz dickes Motivationsproblem.